Publikationen

Expertise in Finanzfragen

Unsere Agrarexperten sind anerkannte Koryphäen auf ihrem Gebiet. Was sie veröffentlichen, genießt in Fachkreisen großen Respekt. Werfen Sie gern einen Blick in ihre aktuellen Publikationen.

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top agrar 12/2017

Wenn der Neffe zum Hoferben wird

Was früher selten war, kommt immer öfter vor: Weil der Nachwuchs fehlt oder kein Interesse an der Landwirtschaft hat, übernimmt der Neffe oder die Nichte den Betrieb. Das Modell birgt aber einige steuerliche und rechtliche Fallstricke.

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bauernblatt 12/2017 (2/2)

Beratung rund um das Geld: Altenteiler auf dem Hof

Es ist bekannt, dass der steuermindernde Abzug von Altenteilsleistungen als Sonderausgaben, die anlässlich der Übergabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes vereinbart worden sind, für den Betriebsübernehmer oftmals einen erheblichen steuerlichen und fnanziellen Vorteil darstellten. Es gilt das Korrespondenzprinzip: Der zur Zahlung verpflichtete Hofübernehmer kann nämlich die Altenteilsleistungen als Sonderausgaben absetzen, der Altenteiler hat die Beträge im Gegenzug zu versteuern.

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bauernblatt 12/2017 (1/2)

Beratung rund um das Geld: Ordnungsgemäße Buchführung

Wieder gilt es, etwas aufzuzeichnen, zu dokumentieren, eine Dokumentation aufzubewahren und gegebenenfalls Dritten vorzulegen. Als gäbe es nicht schon genug zu dokumentieren – zum Beispiel Düngebilanz und Tierbestand.Nun auch noch die Dokumentation im Zusammenhang mit den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff, kurz GoBD (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Dokumentation). Was soll das?

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top agrar 11/2017 (3/3)

Die GbR steuerfrei verlassen

Scheiden kann teuer werden. Das gilt auch für diejenigen, die eine Personengesellschaft verlassen. Wenn Sie aber geschickt vorgehen, lässt das Finanzamt Sie in Ruhe.

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top agrar 11/2017 (2/3)

Steuerbescheide: Bestehen Sie auf Ihr Recht!

Steuerbescheide sind oft falsch. Wann sich ein Einspruch lohnt und wie Sie dabei vorgehen  müssen, haben wir Steuerberater Arne Suhr aus Bremervörde gefragt.

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top agrar 11/2017 (1/3)

Wenn der Betriebsprüfer zweimal klingelt

Steht eine Betriebsprüfung an, steigt die Nervosität. Das muss nicht sein. Sie haben mehr Rechte als Sie glauben. Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

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top agrar 10/2017

Einfach, sicher, papierlos: Die digitale Buchführung

Die Digitalisierung macht auch vor der Buchhaltung keinen halt. Das papierlose Büro kann Zeit und Kosten sparen und die Buchführung erleichtern.

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top agrar 09/2017

Land steuerfrei tauschen

Wenn Sie mit Nachbarn oder Kollegen Land tauschen, kann das Zeit und Kosten sparen.  Wir zeigen Ihnen, wie Sie bei einem Landtausch nicht in die Steuerfalle tappen.

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top agrar 08/2017

So drücken Sie die Grunderwerbsteuer

Nicht nur beim Flächenkauf schlägt die Grunderwerbsteuer zu – die wichtigsten Tipps, wie Sie Ihre Steuerlast senken.

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bauernblatt 08/2017

Beratung rund um das Geld - Steuerbescheid verkehrt – was nun?

Wer kennt es nicht? Es kommt ein neuer Steuerbescheid, und auf den ersten Blick wird erkannt, dass zum Beispiel Sonderausgaben, die erklärt wurden, im Steuerbescheid nicht enthalten sind. Nach dem ersten Ärgern über den vermeintlichen Fehler der Finanzverwaltung stellt sich die Frage, was jetzt unternommen werden kann oder soll.

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top agrar 07/2017

Steuern sparen mit der Maschinengemeinschaft

Für Maschinengemeinschaften gründen die meisten Landwirte Personengesellschaften. Oft ist eine Bruchteilsgemeinschaft aber die bessere Wahl.

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bauernblatt 06/2017

Beratung rund um das Geld: Aktuelle Rechtsprechung - Umsatzsteuerrecht für Landwirte

Das Umsatzsteuergesetz erlaubt Land- und Forstwirten, ihre Umsätze – abweichend von der Regelbesteuerung – nach Durchschnittssätzen zu besteuern. Die Grundlage dieser Regelung findet sich in der von allen EU-Mitgliedstaaten anzuwendenden Mehrwertsteuersystemrichtlinie wieder. Unter die Umsatzsteuerpauschalierung fallen jedoch nur der Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie die Erbringung von land- und forstwirtschaftlichen Dienstleistungen, die zur landwirtschaftlichen Erzeugung (beim Leistungsempfänger) beitragen. Sonstige im Rahmen des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes erbrachten Umsätze unterliegen der Regelbesteuerung.

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Agrarbetrieb 05/2017

Brennpunkte bei Tierhaltungskooperationen gemäß §51a BewG

von Dipl.-Ing. (FH) Stefan Heins, Steuerberater, Kiel.

Nur wenn die betriebliche Flächengrundlage genügt, kann eine Tierhaltung den landwirtschaftlichen Einkünften zugeordnet werden. Abweichend hiervon erlaubt §51a BewG, dass auch ohne Bewirtschaftung eigener land- und forstwirtschaftlicher Flächen eine landwirtschaftliche Tierhaltung betrieben werden kann. Die Voraussetzungen und Knackpunkte der Tierhaltungskooperationen hat der Autor bei der HLBS Steuerdiskussionstagung an 23. Mai 2017 in Bielefeld dargestellt. Dieser Aufsatz fasst diesen Vortrag zusammen. Darin geht es unter anderem um die Fragen des Betriebsinhabers, die Hauptberuflichkeit, das laufend zu führende Verzeichnis und umsatzsteuerliche Probleme.

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top agrar 05/2017

Betriebsteilung: So spielt auch der Betriebsprüfer mit

Der Fiskus nimmt Betriebsteilungen wieder verstärkt unter die Lupe. Wir erklären Ihnen,  worauf die Betriebsprüfer achten und welche Rechte Sie haben, wenn Ärger droht.

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DLG-Mitteilungen 04/2017

Wer trifft im Ernstfall Entscheidungen für Sie, wenn Sie selbst vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr dazu in der Lage sind?

Diese Frage wird leider oft auf »später« vertagt. Dass das fahrlässig ist, zeigt Niklas Blanck.

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top agrar 03/2017

Betriebsleitung - Wenn Sie auf fremdem Boden bauen

Haben Sie den Betrieb Ihrer Eltern gepachtet und wollen nun einen Stall bauen? Dann haben Sie ein Problem, denn Sie bauen auf fremdem Grund und Boden. Das ist mit einigen steuerlichen Tücken verbunden.

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top agrar 02/2017

Betriebsleitung - So motivieren Sie Ihre Mitarbeiter steuerfrei

Gute Mitarbeiter zu finden und zu halten ist schwer. Neben einer fairen Bezahlung können kleine Aufmerksamkeiten wie ein dienstliches Smartphone für ein gutes Arbeitsklima sorgen. Wenn Sie es geschickt anstellen, können Sie dabei auch noch Steuern sparen.

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bauernblatt 02/2017

Beratung rund um das Geld - Welcher Mindestlohn findet Anwendung?

Seit zwei Jahren gilt in Deutschland ein einheitlicher flächendeckender Mindestlohn. Der allgemeine Mindestlohn kommt jedoch nicht immer zur Anwendung, vielmehr gilt unter anderem im Bereich der Land- und Forstwirtschaft ein eigenständiger Mindestlohn. Zusätzlich muss unter bestimmten Voraussetzungen der landeseigene Mindestlohn in Schleswig-Holstein beachtet werden.

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SUS 02/2017

Schweinezucht und Schweinemast

Offizielles Organ des Zentralverbandes der Deutschen Schweineproduktion e.V. / Landwirtschaftsverlag GmbH

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steuern aktuell 02/2017

Informationsdienst für Gewerbetreibende und Freiberufler

Themen:

  • Leasingsonderzahlungen werden zur Steuerfalle
  • Arbeitszimmer: Zwei Urteile zu Ihren Gunsten
  • Fernbeziehungen: Zusammenveranlagung möglich
  • Prüfen Sie Ihre Rechnungen!
  • Neue Lohnsteuer-Voranmeldezeiträume beachten!
  • Renovierungskosten: Finanzamt liegt oft falsch
  • Krankenkassen-Programme: Es gibt Geld zurück
  • Grunderwerbsteuer: Der Fiskus kassiert zweimal
  • Vermietung: Streit um Werbungskosten
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung nur noch online
  • Ab 2018 mehr absetzen
  • Außergewöhnliche Belastung: Jetzt mehr absetzen
  • Kurzfristig Beschäftigte: Neue Lohnobergrenze
  • kurz & bündig

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steuern aktuell 01/2017

Informationsdienst für Gewerbetreibende und Freiberufler

Themen:

  • Dienstwagen: Private Fahrten werden günstiger
  • Rechnungen berichtigen und Vorsteuer kassieren
  • Vermögenswirksame Leistungen: Papierkram ade
  • Bei Hobby-Betrieben kassiert der Fiskus mit
  • Beteiligen Sie den Fiskus an den Haushaltskosten!
  • Sachgeschenke: Widerruf wird leichter
  • Vorsicht bei Mietverträgen mit nahen Angehörigen
  • Steuerfalle durch Überentnahmen
  • Vorsteuer nach der Fläche aufteilen
  • Kindergeld bei Arbeitsunfähigkeit
  • Auslandsgeschäfte: BFH aufseiten der Unternehmer
  • Für Studenten gelten neue Regeln
  • Kurz und bündig

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