Unsere Agrarexperten sind anerkannte Koryphäen auf ihrem Gebiet. Was sie veröffentlichen, genießt in Fachkreisen großen Respekt. Werfen Sie gern einen Blick in ihre aktuellen Publikationen.
top agrar 11/2015
Landverkauf: Tappen Sie nicht in die Steuerfalle!
Beim Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen sollten Sie genau darauf achten, wie Sie den Kaufvertrag gestalten – sonst schnappt die Steuerfalle zu!
Ob Silomais für die Biogasanlage oder Erde für den Bauunternehmer: Transportarbeiten durch Landwirte werden schnell gewerblich. Das hat viele teure Nachteile.
Beratung rund um das Geld. Steuerliche Behandlung auslaufender Betriebe
Die Veränderungen in der Agrarstruktur betreffen auch die landwirtschaftlichen Betriebe in Schleswig-Holstein. Der Strukturwandel hat zur Folge, dass die Anzahl der Betriebe auch in Schleswig-Holstein deutlich zurückgehen wird und die Größe der verbleibenden Betriebe entsprechend zunimmt.
Die Finanzverwaltung beabsichtigt, dass Futterhandelsgesellschaften für ihre Lieferungen 19 % Umsatzsteuer anstelle von 7 % abführen müssen. Ein Ausweg kann die Bruchteilsgemeinschaft sein.
Beratung rund um das Geld. Mindestlohn für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gartenbau.
Seit Anfang des Jahres gilt in Deutschland flächendeckend der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 € monatlich. Der Mindestlohn kann durch einzelvertragliche Vereinbarungen nicht ausgeschlossen werden. Damit setzt der gesetzliche Mindestlohn eine feste Lohnuntergrenze, die nicht unterschritten werden darf. Für die Land- und Forstwirtschaft sowie den Gartenbau gibt es jedoch noch Übergangsregelungen, dazu unten mehr.
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