Aus dem monatlichen Sachbezugswert für Verpflegung abgeleitet, ergeben sich folgende Sachbezugswerte für die jeweiligen Mahlzeiten:
Sachbezugswerte für 2022 (Werte für 2021 in Klammern)
Mahlzeit monatlich kalendertäglich
Frühstück 56 EUR (55 EUR) 1,87 EUR (1,83 EUR)
Mittag- bzw. Abendessen 107 EUR (104 EUR) 3,57 EUR (3,47 EUR)
Beachten Sie | Bei Addition der kalendertäglichen Werte ergibt sich infolge der Rundungen ein Betrag von 9,01 EUR. Es gelten aber 9,00 EUR (270 EUR/30).
Quelle | Zwölfte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung, BR-Drs. 760/21 (B) vom 26.11.2021