In dem Schreiben der Finanzverwaltung geht es insbesondere um diese Aspekte:
• Abgrenzung von Genussrechtskapital zu anderen Kapitalüberlassungen,
• Steuerbilanzielle Abgrenzung von Fremd- und Eigenkapital,
• Ansatz einer Verbindlichkeit in der Bilanz und
• Zahlungen auf Genussrechtskapital bei der Einkommensermittlung.
Quelle | BMF-Schreiben vom 11.4.2023, Az. IV C 6 - S 2133/19/10004 :002, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 234948