Aktuelles Archiv

Im Monat Februar 2023 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:

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Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1.1.2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Die Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt. 

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Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld geht in die nächste Runde. Das Bundeskabinett hat die Sonderregelung nun per Verordnung um weitere sechs Monate bis Ende Juni 2023 verlängert. 

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Die Rechtsprechung hat sich in den vergangenen Jahren oft mit der Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Grundstücken und der Wahl eines geeigneten Aufteilungsmaßstabs nach § 15 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz beschäftigt. Nun hat sich auch das Bundesfinanzministerium positioniert und die Rechtsprechung umgesetzt.

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Ein punktuell satzungsdurchbrechender Beschluss über eine inkongruente Vorabausschüttung, der von der Gesellschafterver-sammlung einstimmig gefasst worden ist und von keinem Gesellschafter angefochten werden kann, unterliegt als zivilrechtlich wirksamer Ausschüttungsbeschluss der Besteuerung. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesfinanzhof der Finanzverwaltung widersprochen.

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Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs zählen Provisionen und Gebühren für ein Aval (eine Bürgschaft) jedenfalls dann zu den Schuldzinsen i. S. von § 4 Abs. 4a S. 1 Einkommensteuergesetz, wenn hierdurch die Rückzahlung von Fremdkapital, das dem Schuldner zeitweise zur Nutzung überlassen wurde, gesichert wird.

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Nach Ansicht des Finanzgerichts Münster sind Nachzahlungszinsen wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen, soweit sie auf einen Zeitraum entfallen, für den nach einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums zu den Auswirkungen des Coronavirus ein Anspruch auf zinsfreie Stundung der Steuernachzahlung bestanden hat. Gegen dieses Urteil ist bereits die Revision beim Bundesfinanzhof anhängig.

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Nach Verwaltungsmeinung sind größere Unternehmen prüfungswürdiger als kleinere. Also kommt es für die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung nicht zuletzt darauf an, ob ein Unternehmen als Kleinst-, Klein-, Mittel- oder Großbetrieb eingestuft wird. Die neuen Abgrenzungsmerkmale zum 1.1.2024 hat das Bundesfinanzministerium nun veröffentlicht. 

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Damit Bewirtungskosten aus geschäftlichem Anlass als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, müssen Nachweise erbracht und (weitere) formale Voraussetzungen erfüllt werden. Die steuerlichen Spielregeln wurden durch das Bundesfinanzministerium bereits mit Schreiben vom 30.6.2021 angepasst. Allerdings gewährte die Finanzverwaltung eine Übergangsregelung, die am 31.12.2022 auslief.

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Das Finanzgericht Köln hält die Besteuerung von fiktiven Veräußerungsgewinnen nach dem Investmentsteuerreformgesetz für zulässig. 

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Wurde für die Anschaffung einer Mietimmobilie ein Gesamtkaufpreis gezahlt, muss dieser aufgeteilt werden. Denn die Anschaffungskosten für den Grund und Boden sind nicht abschreibungsfähig, die Kosten für den Gebäudeanteil allerdings schon. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass für die Aufteilung grundsätzlich die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV vom 14.7.2021, BGBl I 2021, S. 2805) herangezogen werden kann.

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Steuerpflichtige, die ihre Immobilie zu eigenen Wohnzwecken nutzen, können eine Steuerermäßigung für durchgeführte energetische Maßnahmen (§ 35c Einkommensteuergesetz (EStG)) im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung beantragen. Durch die „Zweite Verordnung zur Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung“ werden gasbetriebene Wärmepumpen, Gasbrennwerttechnik und Gas-Hybridheizungen ab 2023 nicht mehr gefördert. 

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Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Mitgliedsbeiträge an Vereine, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, nicht bei der Einkommensteuer abgezogen werden können.

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Jahressteuergesetz 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet

Das Jahressteuergesetz 2022 wurde nach der Zustimmung des Bundesrats am 20.12.2022 im Bundesgesetzblatt (BGBl I 2022, S. 2294) verkündet. Dadurch sind viele steuerliche Änderungen in Kraft getreten. 

Studierende und Fachschüler erhalten für die gestiegenen Energiekosten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 EUR. Dies wurde im Studierenden-Energiepreispauschalengesetz geregelt. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick: 

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Im Monat Januar 2023 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten: 

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Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1.1.2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Die Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt.

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Neuregelung für Lohnsteuerbescheinigungen des Jahres 2023: eTIN nicht mehr anwendbar

Elektronische Lohnsteuerbescheinigungen, die von Arbeitgebern ausgestellt werden, dürfen für die Jahre ab 2023 nur noch mit der Angabe der Steuer-Identifikationsnummer der Arbeitnehmer an das Finanzamt übermittelt werden. Die bisherige Möglichkeit, eine eindeutige Personenzuordnung mit einer eTIN (electronic Taxpayer Identification Number) vorzunehmen, fällt ab 2023 weg (LfSt Rheinland-Pfalz, Mitteilung vom 8.11.2022).

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass als Werbungskosten abziehbare Aufwendungen für ein Masterstudium um steuerfreie Leistungen zu kürzen sind, die der Steuerpflichtige aus einem Stipendium erhält.

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Der Bundesfinanzhof hat aktuell entschieden, dass ein Arbeitnehmer für seine Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (zumeist dessen üblicher Arbeitsplatz) auch bei Nutzung eines Taxis lediglich Aufwendungen in Höhe der Entfernungspauschale als Werbungskosten absetzen kann.

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Sozialversicherung: Rechengrößen für 2023

Der Bundesrat hat der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2023 zugestimmt (BR-Drs. 509/22 (B) vom 25.11.2022). Durch die Verordnung wurden Rechengrößen der Sozialversicherung, die ab 1.1.2023 im Versicherungsrecht und im Beitragsrecht der Krankenversicherung sowie in der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten werden, aktualisiert. Einige Rechengrößen bzw. Beitragsbemessungsgrenzen für 2023 im Überblick: Allgemeine Rentenversicherung: alte Bundesländer = 87.600 EUR (monatlich = 7.300 EUR); neue Bundesländer = 85.200 EUR (monatlich = 7.100 EUR); Kranken- und Pflegeversicherung: bundeseinheitlich = 59.850 EUR (monatlich = 4.987,50 EUR).

Nach Meinung des Bundesfinanzhofs ist ein von einem Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer gezahltes Entgelt für Werbung des Arbeitgebers auf dem Kennzeichenhalter des privaten Pkw des Arbeitnehmers Arbeitslohn, wenn dem abgeschlossenen „Werbemietvertrag“ kein eigenständiger wirtschaftlicher Gehalt zukommt. 

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Veräußert ein Verkäufer auf jährlich mehreren hundert Auktionen Waren über die Internetplattform „eBay“, liegt eine nachhaltige und damit umsatzsteuerrechtlich unternehmerische Tätigkeit vor. Dies hat aktuell der Bundesfinanzhof entschieden. 

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Die Offenlegungsfrist für den Jahresabschluss für 2021 endet bereits am 31.12.2022. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat nun aber mitgeteilt, dass es vor dem 11.4.2023 kein Ordnungsgeldverfahren einleiten wird. Damit sollen angesichts der anhaltenden Nachwirkungen der Coronapandemie die Belange der Beteiligten angemessen berücksichtigt werden. 

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Die Finanzverwaltung hat die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2021 und die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2022 bekanntgegeben.

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Bislang mussten bilanzierende Unternehmen unverzinsliche Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mindestens zwölf Monaten unter Berücksichtigung eines Zinssatzes von 5,5 % abzinsen. Durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz sind Verbindlichkeiten nun nicht mehr abzuzinsen. Das Landesamt für Steuern und Finanzen Sachsen hat zu der Neuregelung nun u. a. wie folgt Stellung genommen: 

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Grundsteuererlass bei Mietausfällen in 2022 bis Ende März 2023 beantragen

Bei erheblichen Mietausfällen in 2022 kann unter gewissen Voraussetzungen ein teilweiser Erlass der Grundsteuer beantragt werden – allerdings nur bis zum 31.3.2023. Voraussetzung ist eine wesentliche Ertragsminderung, die der Steuerpflichtige nicht zu vertreten hat. Diese liegt vor, wenn der normale Rohertrag um mehr als die Hälfte gemindert ist. Ist dies der Fall, kann die Grundsteuer um 25 % erlassen werden. Sofern der Ertrag in voller Höhe ausfällt, ist ein Grundsteuererlass von 50 % möglich.

Der Bundesrat hat dem Inflationsausgleichsgesetz am 25.11.2022 zugestimmt. Angesichts der hohen Inflation wurden insbesondere das Kindergeld (für das erste, zweite und dritte Kind) und der Grundfreibetrag noch weiter angehoben als ursprünglich geplant.

 

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Der Bundestag hat das Jahressteuergesetz (JStG) 2022 am 2.12.2022 verabschiedet. Stimmt auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 16.12.2022 zu (vgl. hierzu die Anmerkungen im Hinweis-Kasten am Ende des Beitrags), werden gerade bei der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer und der Erbschaft-/Schenkungsteuer viele Änderungen zu berücksichtigen sein. Wichtige Neuerungen werden vorgestellt. 

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